Satzung
§ 1
Der Schulverein Berliner Straße e.V. hat seinen Sitz in Schwarzenbek, Kreis Herzogtum Lauenburg.
§ 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung an der Grund- und Gemeinschaftsschule Schwarzenbek. Durch ihn sollen alle an der Schaffung und Stärkung einer Schulgemeinschaft der Grund- und Gemeinschaftsschule Schwarzenbek Interessierten zum Wohl der Schüler dieser Schule zusammengefasst werden.
§ 3
Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch die finanzielle und ideelle Förderung der Lehrtätigkeit und des Schullebens. Die zur Verwirklichung seiner Zwecke benötigten Mittel gewinnt der Verein insbesondere durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und das Sammeln von Spenden.
§ 4
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Bestrebungen des Vereins unterstützen will, auch juristische Personen. Eintrittserklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
§ 5
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
§ 6
Die Mitgliedschaft erlischt,
- wenn das Kind die Schule verlässt, es sei denn, sie wird ausdrücklich aufrechterhalten.
- durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, jeweils 1 Monat zum Ende des Geschäftsjahres.
- durch Tod.
- durch Ausschluss.
Über den Ausschluss entscheidet zunächst der Vorstand, endgültig die Jahreshauptversammlung. Ausgeschlossen werden kann ein Mitglied, wenn es mit den Beiträgen länger als ein Jahr im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung nicht zahlt oder wenn es den Bestrebungen und Zwecken des Vereins zuwiderhandelt oder das Ansehen des Vereins schädigt. Ausscheidende und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Rückzahlungen von Beiträgen oder Spenden finden nicht statt.
§ 7
Die Geschäfte führt der Vorstand. Er wird alle drei Jahre von der Jahreshauptversammlung gewählt. Wiederwahl der Vorstandmitglieder ist zulässig. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen.
- dem Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart
- erstem und
- zweitem Beisitzer
dem jeweiligen Schulleiter der Grund- und Gemeinschaftsschule oder seinem ständigen Vertreter als weiteren Beisitzer.
Der Verein wird nach außen rechtskräftig von dem Vorsitzenden und einem Mitglied des Vorstandes vertreten.
§ 8
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Einmal jährlich finget eine ordentliche Mitgliederversammlung, die Jahreshauptversammlung, statt – sie sollte im 1. Quartal stattfinden – zu der die Mitglieder schriftlich geladen werden.
Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören und auch mit keinem Vorstandsmitglied verwandt oder verschwägert sein sollen.
Sie beschließt vor allem über die Entlastung des Vorstandes und über alle grundsätzlichen Fragen des Vereins. Sie wählt den Vorstand.
Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung angekündigt werden und bedürfen einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus beschließen. Die Beschlüsse sind in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie muss die gefassten Beschlüsse enthalten und ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 9
Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss mindestens einen Monat vor der hierüber zur Entscheidung einberufenen Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. Ein solcher Antrag muss wenigstens von einem Viertel der Mitglieder unterzeichnet sein.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Träger der geförderten Schule, der es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehung und Bildung an der Grund- und Gemeinschaftsschule Schwarzenbek zu verwenden hat.
§ 10
Der Schulverein Berliner Straße e.V. soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck eingetragen werden.
Schwarzenbek, den 19. Mai 2010
Der Vorstand
